Kostenübernahme
Wer kann Logopädie und Ergotherapie verordnen?
Logopädische Therapie kann verordnet werden von
Kinderärzten, HNO-Ärzten, Phoniatern, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnärzten, Allgemeinmedizinern/Hausärzten, Pädaudiologen, sozialpädiatrischen Zentren, Unikliniken
Ergotherapie kann verordnet werden von
Kinderärzten, Allgemeinmedizinern/Hausärzten, Orthopäden, Handchirurgen, Neurologen, Psychiatern, Internisten, Unfallärzten der BG, sozialpädiatrischen Zentren, Unikliniken
Was kann der Arzt Ihnen verordnen?
In der Logopädie:
- Sprachtherapie
- Sprechtherapie
- Stimmtherapie
- Schlucktherapie
In der Ergotherapie:
- Motorisch-funktionelle Behandlung (ggf. thermische Anwendung)
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Hirnleistungstraining
- Psychisch-funktionelle Behandlung
Bei entsprechender ärztlicher Verordnung bieten wir auch Hausbesuche an.
Wie lange dauert eine logopädische oder ergotherapeutische Behandlung?
Eine Therapieeinheit dauert – je nach Behandlungsfall – 30, 45 oder 60Minuten und wird nach Ermessen des Arztes 1-2 Mal pro Woche, bei intensiver Behandlung auch mehrmals wöchentlich durchgeführt.
Die gesamte Behandlungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Störungsbild und wird vom Arzt festgelegt.
Wer trägt die Behandlungskosten?
Gesetzlich Versicherte:
- Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei.
- Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind bei den gesetzlichen Krankenkassen zur Zuzahlung verpflichtet.
- Derzeit liegt der Eigenanteil bei 10.- € Rezeptgebühr und 10% der Behandlungskosten.
- Von diesen Kosten können Sie sich ab einer bestimmten Höhe von Ihrer Krankenkasse befreien lassen.
Privatversicherte:
Da es für Privatversicherte keine gesetzliche Gebührenordnung gibt, wird eine private Kostenvereinbarung getroffen.
Selbstzahler:
Auf Anfrage bieten wir Ihnen gerne auch individuelle Selbstzahlerleistungen an.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine können Sie entweder telefonisch vereinbaren oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Sollten wir gerade in einer Therapie sein oder Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie Ihre Nachricht hinterlassen können. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Terminabsagen sollten jedoch immer rechtzeitig telefonisch erfolgen!